Quo vadis, Verbraucherschutz?

Am 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zum Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.“ Soweit die Selbstdarstellung des BMVEL, das nun die Fäden des Verbraucherschutzes bündelt.

Im Rahmen der früheren Organisation waren auch die Unternehmen an der Entwicklung des Verbraucherschutzes beteiligt. Das hat sich weitgehend geändert, weil der politische Ansatz des BMVEL naturgemäß den Verbraucherschutzorganisationen und deren Eigeninteressen näher steht. Aber auch in Europa wird Verbraucherschutzpolitik in erster Linie in der unternehmenfreien Zone der Generaldirektion Verbraucherschutz gemacht. Dessen Pläne für Sozialstandards für Unternehmen sprechen hierbei eine eindeutige, für die Unternehmen negative Sprache.

Der Mittestand muß aber stärker in die Weiterentwicklung des Verbraucherschutz einbezogen werden. Denn nicht nur Verbraucherschutzorganisationen, auch die KMU haben berechtigte Anliegen im Bereich des Verbraucherschutzes. Dabei geht es vor allem um das richtige und umsetzbare Maß an Verbraucherschutz in kleinen und mittleren Betrieben.

Aktionsplan Verbraucherschutz
Seit Ende Mai 2003 stellt sich die verbraucherschutzpolitische Ausrichtung der Bundesregierung im Aktionsplan Verbraucherschutz dar. Die Verbraucherpolitik orientiert sich an den Grundsätzen des Vorsorgeprinzips beim Schutz von Gesundheit und Sicherheit, dem vorsorgenden Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher und der Stärkung der Eigenverantwortung.

Im Aktionsplan sind die aktuellen Maßnahmen und die zukünftigen verbraucherpolitischen Absichten zusammengefaßt. Neben einem Tabakwerbeverbot werden im Rahmen der UWG-Reform die Unternehmen verpflichtet, Aktionen zur Verkaufsförderung wie zum Beispiel Preisnachlässe und Gewinnspiele transparenter zu gestalten. Weitere Beispiele finden sich u.a. bei der Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Versicherungen sowie beim Markt für Pflegedienstleistungen. Vorgesehen ist auch die verstärkte finanzielle Förderung der Verbraucherschutzinstitutionen.

SPD-Fraktion zum Verbraucherschutz
Im Rahmen des verbraucherpolitischen Kongresses der SPD-Bundestagsfraktion am 4. September veröffentlichte diese ein Strategiepapier zur Zukunft der Verbraucherpolitik. In diesem Papier wird ein anderer Schwerpunkt gesetzt als im Aktionsplan Verbraucherschutz der Bundesregierung. Während im Aktionsplan die Stärkung der Eigenverantwortung hervorgehoben wird, heißt es im Strategiepapier der SPD-Bundestagsfraktion: “Am real existierenden Markt sind die Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch in einer schwächeren Position als die anbietenden, gut organisierten Unternehmen.“ „Die neoliberale Globalisierung hat die Gewichte stark einseitig zugunsten eines falsch verstandenen Liberalismus verschoben.“ Obgleich die selben Themen behandelt werden, ist das Papier der SPD neben der klassenkämpferischen Sprache ein deutliches Bekenntnis für noch mehr Bürokratie und die Schaffung verbindlicher Sozialstandards.

Fazit
Verbraucherschutz ist allen mittelständischen Unternehmen ein wichtiges Anliegen. Es kostet Unternehmen sechsmal so viel, einen neuen Kunden zu werben, wie einen bereits vorhandenen Kunden zu halten. Hinzu kommt, daß Dienstleister eine besonders enge Beziehung zu ihren Kunden pflegen.

Der Mittelstand muß daher in den Verbraucherschutzdialog endlich einbezogen werden.